MisterBridge.
Allgemeine Verkaufs- und Abonnementbedingungen
Version vom 24. September 2026
Vertragsdokument für Fachleute (B2B). Eine Prüfung durch einen Rechtsberater wird empfohlen.
1. Gegenstand
Diese Bedingungen regeln den Verkauf der kostenpflichtigen Abonnements und Module der MisterBridge-Plattform an gewerbliche Kunden (B2B-Nutzung).
2. Katalog und Preise
Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer angegeben; die geltende MwSt. wird bei der Zahlung hinzugerechnet:
- Globaler Zugang — 99,50 € zzgl. MwSt./Jahr.
- Globaler Zugang, Mitgliederpreis — 49,75 € zzgl. MwSt./Jahr, für jedes Unternehmen, das bei Abschluss Mitglied eines Clubs ist; der Preis wird bei jeder Verlängerung neu bewertet.
- Ausschreibungen — 99,50 € zzgl. MwSt./Jahr.
- Zertifizierung — 49,50 € zzgl. MwSt./Jahr.
- Teilnahme an Veranstaltungen — kostenlos (mit Ausnahme kostenpflichtiger Tickets, die von den Veranstaltern angeboten werden).
3. Abonnement und Zahlung
Das Abonnement erfolgt online. Die Zahlung wird von unserem Dienstleister Stripe abgewickelt. In der mobilen App können Abonnements über den App Store (Apple) oder Google Play gemäß deren eigenen Bedingungen abgeschlossen werden.
4. Laufzeit und Verlängerung
Die Abonnements der Module und des globalen Zugangs sind jährlich und verlängern sich stillschweigend für aufeinanderfolgende Zeiträume von einem Jahr. Sie können die Verlängerung jederzeit vor Ablauf in Ihren Einstellungen deaktivieren.
5. Kündigung
Sie können ein Abonnement über Ihre Einstellungen kündigen. Die Kündigung wird am Ende des laufenden Zeitraums wirksam; der Zugang bleibt bis zu diesem Datum bestehen.
6. Rückerstattung und anteilige Berechnung
Wird einem laufenden Abonnement ein Modul oder der globale Zugang hinzugefügt, wird der fällige Betrag anteilig für den verbleibenden Zeitraum berechnet. Für einen bereits begonnenen Zeitraum wird keine Rückerstattung gewährt, sofern keine zwingende gesetzliche Bestimmung etwas anderes vorsieht.
7. Kein Widerrufsrecht
Da die Abonnements von Fachleuten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden, findet das im Verbrauchergesetzbuch (Code de la consommation) vorgesehene Widerrufsrecht keine Anwendung.
8. Haftung
Die Haftung des Herausgebers im Rahmen dieser Bedingungen ist auf den Betrag der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Summen begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Rechnungsstellungsmandat
Der Verkäufer — der Dienstleister bei einer Mission, der veranstaltende Club bei einem Ticket oder einer Loge — erteilt der Gesellschaft das Mandat, in seinem Namen und für seine Rechnung die von den Käufern für auf der Plattform getätigte Verkäufe geschuldeten Rechnungen sowie die entsprechenden Gutschriften zu erstellen und auszustellen.
Der Verkäufer bleibt der rechtliche Verkäufer der Leistung oder des Tickets. Er allein haftet für die eingezogene Mehrwertsteuer und ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der auf der Plattform angegebenen steuerlichen Angaben (Identifikationsnummer, Mehrwertsteuerregelung und -satz). Die Gesellschaft handelt ausschließlich als Beauftragte für die materielle Erstellung der Dokumente.
Die im Rahmen des Mandats ausgestellten Rechnungen tragen die gesetzlichen Pflichtangaben des Verkäufers sowie den Vermerk „Rechnung ausgestellt von BIZNESSMATCH FRANCE im Namen und für Rechnung von [Verkäufer]“. Sie werden dem Verkäufer in seinem Konto zur Verfügung gestellt. Der Verkäufer gilt als einverstanden, sofern er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Bereitstellung Einspruch bei der Gesellschaft erhebt.
Die Gesellschaft stellt dem Verkäufer außerdem in eigenem Namen die Rechnung für ihre Provision aus.
Das Mandat wird für die Dauer der Nutzung der Plattform erteilt. Es kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Widerruf steht jedem weiteren Verkauf unter dem Mandat entgegen und berührt bereits ausgestellte Rechnungen nicht.
Verwahrung der Gelder und Auszahlung an den Verkäufer
Die vom Käufer im Rahmen einer Mission gezahlten Beträge werden von der Gesellschaft über ihren Zahlungsdienstleister eingezogen und bis zu ihrer Freigabe oder Erstattung auf dem Zahlungskonto verwahrt, das die Gesellschaft bei diesem Zahlungsdienstleister unterhält. Sie werden weder auf einem gesonderten Konto getrennt verwahrt noch einem dritten Treuhänder übergeben. Die Freigabe jeder Rate liegt in der alleinigen Entscheidung des Käufers, der sie jederzeit ab der Zahlung vornehmen kann, auch vor jeglicher Erbringung der Leistung. Trifft der Käufer keine Entscheidung, wird die Rate automatisch vierzehn (14) Tage nach ihrer Zahlung zugunsten des Dienstleisters freigegeben. Die Freigabe erfolgt durch eine Überweisung des Betrags der Rate abzüglich der Provision der Gesellschaft durch die Gesellschaft auf das Zahlungskonto des Dienstleisters; sie kann nicht erfolgen, solange dieses Konto nicht aktiv ist.
Solange eine Rate weder freigegeben noch erstattet noch in dem nachstehend geregelten Fall der Prüfung durch die Gesellschaft unterstellt wurde und kein Streitfall zur Mission eröffnet ist, kann der Käufer unter Angabe seines Grundes einen Streitfall zu dieser Rate eröffnen. Eine Beanstandung der Zahlung durch den Käufer bei seiner Bank hat dieselbe Wirkung. Der Streitfall setzt die Freigabe der Rate aus, einschließlich der automatischen Freigabe. Der Dienstleister kann einmal darauf antworten. Die Gesellschaft beendet den Streitfall, indem sie entscheidet, die Rate entweder zugunsten des Dienstleisters freizugeben oder dem Käufer zu erstatten.
Solange die Mission läuft und kein Streitfall zu einer Rate eröffnet ist, können sowohl der Käufer als auch der Dienstleister einen Streitfall zur Mission eröffnen. Die andere Partei kann einmal darauf antworten. Solange dieser Streitfall offen ist, kann keine neue Rate gezahlt werden; bereits gezahlte Raten können weiterhin unter den vorstehenden Bedingungen freigegeben werden, auch automatisch. Die Gesellschaft entscheidet über den Streitfall. Entscheidet sie, dem Käufer eine Erstattung zu gewähren, kann sich diese nur ganz oder teilweise auf Raten erstrecken, die gezahlt und zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung noch nicht freigegeben wurden; bereits freigegebene Raten werden dem Käufer weder erstattet noch vom Dienstleister zurückgeholt. Eine solche Erstattung ist nicht mehr möglich, sobald die Mission abgeschlossen ist oder keine gezahlte Rate mehr auf ihre Freigabe wartet.
Die Freigabe ist endgültig. Sie kann vom Käufer nicht rückgängig gemacht werden, und freigegebene Gelder, die an den Dienstleister überwiesen wurden, werden von der Gesellschaft weder dem Käufer zurückerstattet noch vom Dienstleister zurückgeholt, auch wenn der Käufer vor Erbringung der Leistung freigegeben hat und auch wenn die Gesellschaft einen Streitfall zur Mission zugunsten des Käufers entscheidet. Es obliegt dem Käufer, vor der Freigabe die Zuverlässigkeit des Dienstleisters und den Fortschritt der Mission zu beurteilen.
Die Gesellschaft bestätigt und überprüft die Erbringung der Leistungen nicht. Die vom Dienstleister auf der Plattform eingetragenen Fortschrittsangaben sind bloße Erklärungen ohne Beweiswert und ohne Auswirkung auf die Freigabe der Gelder.
Die Raten werden in der Reihenfolge des Zahlungsplans gezahlt. Eine Rate kann erst gezahlt werden, wenn die vorhergehende freigegeben oder erstattet wurde.
Ist das Zahlungskonto des Dienstleisters am Tag der automatischen Freigabe nicht aktiv, wird die Rate nicht freigegeben und der Prüfung durch die Gesellschaft unterstellt; die Gesellschaft kann das Freigabedatum verschieben oder dem Käufer den Betrag erstatten. Die Gesellschaft kann außerdem das automatische Freigabedatum einer ausstehenden Rate verschieben oder diese Rate dem Käufer erstatten. Eine Rate, die fünfundsiebzig (75) Tage nach ihrer Zahlung weder freigegeben noch erstattet wurde und weder Gegenstand eines Streitfalls zu dieser Rate noch einer Prüfung durch die Gesellschaft ist, wird dem Käufer erstattet.
Beträge, die über einen von einem Unternehmen auf der Plattform ausgestellten Zahlungslink gezahlt werden, werden nicht treuhänderisch verwahrt, auch wenn der Link einer Mission zugeordnet ist; sie werden weder auf den Saldo noch auf die Raten dieser Mission angerechnet. Mit der Zahlung überweist die Gesellschaft sie abzüglich ihrer Provision auf das Zahlungskonto des ausstellenden Unternehmens oder, falls dieses Konto nicht mehr aktiv ist, nach dessen Reaktivierung, ohne dass es einer Freigabeentscheidung bedarf. Erstattet die Gesellschaft dem Zahler den Betrag oder hat der Zahler mit einer Beanstandung der Zahlung bei seiner Bank Erfolg, holt die Gesellschaft die an das ausstellende Unternehmen überwiesenen Beträge von diesem zurück.
Die aus dem Verkauf von Tickets und Logen eingezogenen Beträge werden nicht treuhänderisch verwahrt. Sie werden abzüglich der Provision der Gesellschaft einmal wöchentlich, montags, an den veranstaltenden Club ausgezahlt, für sämtliche Verkäufe der vorangegangenen Kalenderwoche, unabhängig vom Datum der Veranstaltung.
Die Auszahlung wird ausgesetzt, bis der Club sowohl sein Zahlungskonto aktiviert als auch das Rechnungsstellungsmandat angenommen hat. Erfolgt innerhalb von fünfundsiebzig (75) Tagen ab dem Verkauf keine Regularisierung, erstattet die Gesellschaft dem Käufer den Betrag und storniert den Verkauf.
Vorbehaltlich des im vorstehenden Absatz genannten Falls handelt die Gesellschaft ausschließlich als Inkassobeauftragte. Jede Stornierung, Verschiebung, Nichterscheinen oder Rückerstattungsanfrage liegt in der alleinigen Verantwortung des veranstaltenden Clubs als rechtlichem Verkäufer und wird direkt zwischen dem Käufer und dem Club geregelt. Die Gesellschaft nimmt nach der Auszahlung keine Rückerstattung vor und keinen Abzug beim Club vor. Der Club informiert die Gesellschaft über jede von ihm gewährte Rückerstattung, damit die entsprechende Gutschrift unter dem Mandat ausgestellt werden kann.
9. Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Grenoble zuständig.